Anyeong haseyeo changi.. It's me, Ny.Liu Xian Hua (eeh..=" hehe :D) Welcome to my Blog yaa chingudeul.. hope you enjoy it..:)

Rabu, 13 Juli 2011

^^Arbeitsleben In Deutschland^^

ARBEITSLEBEN IN DEUTSCHLAND


1.      Definition auf Arbeitsleben
Ø  Arbeit ist eine zielbewusste und sozial durch Instutionen (Bräuche) besondere Form der Tatigkeit abgestützte, mit der Menschen seit ihrer Menschwerdung in ihrer Umwelt zu überleben versuchen.
Ø  Arbeitsleben ist  ein Menschenweg um besseres Leben zu erreichen.
2.      Das Berufsinformationszentrum
Das Berufsinformationszentrum (BiZ) ist die richtige Adresse für alle, die sich mit beruflichen Fragen befassen. BiZ gibt es in allen Agenturen für Arbeit. Hier können sich Schüler sowie Lehrer und Elternvertreter umfassend über alle Fragen von Ausbildung, Berufswahl und Studium informieren. Zusätzlich gibt es mobile Berufsinformationszentren und spezielle Berufswahlmessen.
1.    BiZ - was ist das?
Im BiZ können Sie sich über alles, was mit Ausbildung,  Studium,  Beruf,   Weiterbildung und Existenzgründung zu tun hat, selbst informieren    und    nach    passenden   Ausbildungs-   und Arbeitsplätzen suchen.
Sie  können  das  breit  gefächerte  und  kostenlose  Angebot  so oft   und   so   lange   nutzen   wie  Sie möchten   ohne   Anmeldung.   Bei   Fragen   zum  vielfältigen   Informationsangebot   stehen   Ihnen fachkundige Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
2.    Wo gibt’s das BiZ?
Ein BiZ gibt es in jeder Agentur für Arbeit.    Wo sich Ihr nächstes BiZ befindet,   können Sie der BiZ-Adressenliste entnehmen.
Zusätzlich sind auch mobile Berufsinformationszentren (BiZ-MOBIL) zum Beispiel in  Schulen   oder auf Berufswahlmessen unterwegs. Wann und wo ein BiZ-MOBIL eingesetzt wird, erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
3.    Und das gibt’s im BiZ!
        Computer zur Nutzung der Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit  sowie für andere berufliche Recherchen im Internet
        Ein vielseitiges Angebot an berufskundlichen Filmen.
        Illustrierte Infomappen mit spannenden, abwechslungsreichen Berichten aus der Berufspraxis         
        Bücher und Zeitschriften zum Schmökern rund ums Thema Berufswel  
        Auslandsinformationen zu Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten in der Ferne
        Informationsmaterial zum Mitnehmen
        Eine ausführliche Übersicht über das BiZ-Angebot der Print- und Online-Medien rund um Ausbildung und Beruf haben wir für Sie unter dem Link Informationsmedien zusammengestellt.
        Alle Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit sind frei zugänglich. Wenn Sie externe Seiten aufrufen möchten, wenden Sie sich bitte an die BiZ-Mitarbeiter/innen.
4.      Veranstaltungen im BiZ
      Zusätzlich zum umfassenden Informationsangebot    finden in den Gruppenräumen  des   BiZ eine Fülle von Veranstaltungen statt. Zum  Beispiel  zu  den  Themen   Beruf,    Bewerbung,   Arbeiten   im  Ausland,    Existenzgründung    werden   Vorträge,    Workshops,   Diskussionsrunden  oder Jobbörsen angeboten.   Diese   Veranstaltungen  werden  häufig  in  Zusammenarbet  mit   Kammern,   Betrieben, Verbänden, Hochschulen und anderen kompetenten Partnern durchgeführt.
Über die Veranstaltungstermine informiert die Agentur für Arbeit  mit Anzeigen sowie Plakaten,  oder Sie fragen im BiZ nach. Einen Überblick hält auch  die  zentrale  Datenbank  für  Veranstaltungen  der Bundesagentur für Arbeit bereit.
3.      Löhne & Gehälter
Der Lohn ist der Preis für abhängige Arbeit, klassisch gesehen ist es ein Endgeld für den Produktionsfaktor: Arbeit.
a.         Zeitlohn
          In den meisten Fällen wird das Gehalt als Zeitlohn berechnet. Der Arbeitnehmer muss eine gewisse Leistungs innerhalb eines definierten Zeitraumes erbringen.          
Normalerweise werden Bruttolöhne bzw. Bruttogehälter vereinbart. Sie stellen das komplette Endgeld dar, von dem automatisch abgezogen werden:
·           Lohnsteuer,
·           die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge:
v  Krankenversicherung,
v  Rentenversicherung,
v  Arbeitslosenversicherung,
v  Krankenversicherung,
v  Pflegeversicherung sowie
v  Kirchensteuer
v  Solidaritätszuschlag.
Der verbleibende Rest, der Nettolohn, wird ausbezahlt und mit ihm wird der Lebensunterhalt bestritten. Der Arbeitgeber hat zusätzlich zum Bruttogehalt noch die Arbeitgeberanteile der Sozialabgaben zuzüglich der bruttolohnabhängigen Versicherungen zu tragen. Damit erhöhen sich seine Ausgaben um etwa 25 %. Dies gilt auch für 400 Eurojobs (ca. 30 %).
a.       Tarifgehalt und Tariflohn
           Tarifverträge bilden die Grundlage für die Höhe der Löhne und Gehälter. In ihnen sind Lohngruppen aufgeführt, denen die Tätigkeiten der Arbeitnehmer incl. der Auszubildenden zugeordnet sind. Eine Lohngruppe aus dieser Liste wird als sog. Ecklohn definiert; alle anderen Gruppen sind eine prozentuale Abweichung von diesem, sowohl nach oben als auch nach unten. Hinzu kommt oftmals eine Einarbeitung von Alters- und Ortsklassen. So kommt es vor, dass das Tarifgehalt innerhalb eines Konzernes für die gleiche Tätigkeit - basierend auf den Ortszuschlag - variiert.
b.      Verdienst  
Persönliche Elemente entscheiden nicht allein über den Verdienst. Beeinflusst wird dieser besonders in der Anfangsphase durch einen Berufs- bzw. einen Hochschulabschluss. Später hat dies kaum einen Einfluss, er dient dann hauptsächlich formalen Zwecken.
c.         Gehälter in Deutschland
       Für einen realen Gehaltsvergleich bzw. um festzustellen, was für Gehälter derzeit (Tarifgehalt zzgl. Sonderzahlungen und Leistungszulagen) in Deutschland gezahlt werden (in vergleichbarer Umgebung, mit entsprechender Berufserfahrung), gibt es den Gehalts-Check. Dies ist ein sehr gutes Instrument, um seine Wertigkeit einstufen zu können und um bei Gehaltsverhandlungen nicht ins Fettnäpfchen zu treten. Die Angaben in den Lohn- und Gehalts-Checks basieren auf den Einträgen, die die Beschäftigten selbst vorgenommen haben.
d.        Gehaltsunterschiede 2010
Ø  Die Gehälter in Deutschland variieren je nach Region und Geschlecht zum Teil erheblich.
                                                                                                                                      
Wir haben die Brutto-Verdienste ausgewählter Berufe und Regionen miteinander verglichen.
Im regionalen Vergleich positioniert sich der Süden in der Regel besser als der Norden, der Westen besser als der Osten. Platz 1 auf der Gehaltsskala belegt Frankfurt am Main. Die Gehälter liegen hier 25,7 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Es folgen München (+15,5%), Düsseldorf (+11,7%) und Stuttgart (+11,4%). Ebenfalls überdurchschnittlich gut verdient wird in Köln (+7%), Hamburg (+6,9%), Nürnberg (+5,4%) und Hannover (+2,9%). In der Hauptstadt fallen die Gehälter im Gegensatz dazu um 3,8 Prozent geringer aus, als im bundesdeutschen Durchschnitt. Der Lohnunterschied in Dresden beispielsweise ist mit -14,3 Prozent noch größer.
Ø  Männer beziehen höhere Gehälter
       Der Lohnunterschie zwischen den Geschlechtern beträgt im bundesdeutschen Vergleich beinahe ein Viertel. Aber: "Die überall diskutierte Lohnlücke von 23 Prozent bezieht sich auf die Differenz der Vergütung aller Frauen in Bezug zu allen Männern", so Tim Böger, Geschäftsführer von PersonalMarkt. "Vergleicht man gleichwertige Stellen im akademischen Bereich, so wie PersonalMarkt es im Rahmen des Logib-D-Projektes als Partner des Bundesfamilienministeriums untersucht, schrumpft die Lohnlücke auf durchschnittlich 10 Prozent." Im Bereich der Fach- und Führungskräfte ist somit in vielen Berufen eine Annäherung zwischen der Vergütung von Frauen und Männern zu beobachten. Böger stellt dennoch fest, dass Frauen mit gleichwertiger Ausbildung im direkten Vergleich mit männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen geringer entlohnt werden. 
Mit einem Unterschied von 2,7% eher gering ist die "Lohnlücke" zwischen der Grafikdesignerin und ihrem männlichen Pendant. Der Diplom-Chemiker verdient 11,3 Prozent mehr als seine Kollegin, die Diplom-Chemikerin. Dagegen sind die Unterschiede in anderen Bereichen weitaus höher: Während die Fachärztin auf ein Gehalt von durchschnittlich 58.900 Euro im Jahr kommt, verdient ihr männlicher Kollege mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 75.400 Euro ganze 21,8 Prozent mehr. Ähnlich groß sind die Unterschiede bei der Bankkauffrau (-20,8%) und der Architektin (-18,3%). 
5.      Arbeitszeitgesetz
       Das Gesetz definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Länge der Arbeitszeit regelt normalerweise ein Arbeitsvertrag. Sie hat häufig direkten Einfluss auf die Berechnung des Entgeltes für die geleistete Arbeit. Eine vertragliche Regelung der Arbeitszeit findet ihre Grenzen jedoch stets im ArbZG. Innerhalb der Grenzen des ArbZG können in Tarifverträgen oder vergleichbaren Regelungen noch engere Grenzen ausgehandelt werden.
       Die Rahmenbedingungen der maximal erlaubten Arbeitszeit legen in Deutschland das Arbeitszeitgesetz und darauf basierend Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen fest.
a.         Mitbestimmung
In Betrieben mit Betriebsrat hat diese Mitarbeitervertretung über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf mehrere Wochentage mitzubestimmen. Mitbestimmung gilt auch für die vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit.

b.         Schichtarbeit

Schichtarbeit zeichnet aus, dass mehrere Personen zu unterschiedlichen Zeiten am gleichen Arbeitsplatz oder an der gleiche Arbeitsaufgabe arbeiten (z. B. in der Frühe und am Abend) oder Personen zu sehr ungewöhnlichen Zeiten arbeiten (z. B. in der Nacht).

c.         Arbeitspausen

Unter Arbeitspausen werden verschiedene Begriffe subsumiert:

1.        Ruhezeit: Arbeitsfreie Zeit zwischen den Arbeitstagen

2.        Ruhepausen: Gesetzlich vorgeschriebene, vorher festgelegte Unterbrechungen der Arbeit an einem Arbeitstag. Diese Pausen dienen weniger der Erholung als der Ermöglichung einer Einnahme einer Mahlzeit in geeigneter Umgebung und der Aufnahme sozialer Kontakte. Die Arbeit hat möglichst so gestaltet zu sein, dass eine Erholung nicht notwendig wird . Ruhepausen zählen in der Regel nicht zur Arbeitszeit.
3.        Erholungszeit: Zeit, die für eine Erholung nach einer Arbeit mit einer Belastung über der Dauerleistungsgrenze gewährt wird (siehe: Ablaufart). Sie ist Arbeitszeit und wird sinnvollerweise unmittelbar nach der Belastung gewährt.
4.        Kurzpause: Arbeitsunterbrechung kürzer als 15 min.
d.        Flexibilisierung der Arbeitszeit
Zusätzlich wird auch immer wieder über Arbeitszeitflexibilisierungen diskutiert, die vom Modell der Regelarbeitszeit abweichen. Damit sind verschiedene Arbeitszeitmodelle gemeint wie Jahresarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Arbeitsplatzteilung, Lebensarbeitszeitkonto, Modulare Arbeitszeit, Telearbeit, Zeitautonome Arbeitsgruppen, Arbeit auf Abruf Individuelle Arbeitszeit und Sabbatical.
      e.         Arbeitszeitverkürzungen
Mit Ausnahme der vergangenen 10 Jahre war in Europa ein Trend zu kürzeren Arbeitszeiten festzustellen. Von Arbeitgeberseite wird ein Anstieg der Arbeitszeit als sinnvoll oder sogar unumgänglich angesehen.
Verschiedene Autoren weisen darauf hin, dass eine Arbeitszeitverkürzung nicht mit einem Rückgang der Produktion verbunden sein muss.
f.            Arbeitszeiterfassung
 Terminal zur Personalzeiterfassung mittels RFID-Technik
Im Prinzip ist eine Erfassung der Arbeitszeit, beispielsweise mit Hilfe einer Stempeluhr, gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (§ 16 (2) ArbZG). Es zeigt sich in der Praxis der Arbeitszeitflexibilisierung, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht beauftragen konnten.

g.           Unbezahlte Arbeitszeit

 

Ein Teil der Arbeitszeit wird weder monetär noch durch entsprechenden Freizeitausgleich vergütet. In einem Bericht der Friedrich-Ebert-Stiftung wird hervorgehoben, dass unbezahlte Mehrarbeit in mehr als 20 % der Betriebe mit Betriebsrat stattfindet und in jedem dritten Betrieb mit Arbeitszeitkonten Teile der angesammelten Zeitguthaben verfallen. Das Gesamtausmaß solcher unbezahlten Arbeitszeit lässt sich dem Bericht zufolge bislang nicht quantifizieren und ist in Arbeitszeitstatistiken unzureichend erfasst.